Was tun, wenn der Mieter einfach nicht zahlt? Der Inkasso-Service von Haus & Grund Oldenburg sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld bekommen!

Seit 1904 setzt sich Haus & Grund Oldenburg für die Interessen von privaten Immobilieneigentümern ein. Wir sind deshalb bestens vertraut auch mit den dunkleren Seiten der Vermietung von Wohnungen und Gewerberäumen, mit denen Vermieter immer wieder konfrontiert werden. Wir kennen nur zu gut die Ratlosigkeit und den Ärger von Vermietern, die sich einstellen, wenn Mieter Mietzahlungen nicht leisten oder Betriebskostennachzahlungen nicht ausgleichen.

Aufgelaufene Mietschulden sind für private Vermieter immer mindestens ein Ärgernis, das jede Menge Zeit und Nerven kostet. Nicht selten jedoch bringen säumige Mieter und die damit einhergehenden Rückstände auf dem Mietkonto sogar das hart erarbeitete Vermögen und die Altersversorgung von Vermietern in Gefahr.

Lassen Sie nicht zu, dass Ihnen solche Sorgen den Schlaf rauben und Sie wertvolle Lebensqualität kosten!

Wir kümmern uns um Ihre Forderungen. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung der Fachleute von Haus & Grund Oldenburg.

Unsere Leistungen:

I. Außergerichtliches Mahnverfahren

Vorrang hat für uns immer, Ihre Forderung so schnell wie möglich und so kostengünstig wie möglich zu realisieren. Hierzu gehört unter anderem, dass wir in der Lage sind, über unseren Kooperationspartner Creditreform Erkundigungen über die Bonität des säumigen Mieters einzuholen. Damit können wir ganz schnell überprüfen und zielgerichtet entscheiden, welche weiteren Schritte und Maßnahmen auch aus Kostengründen wegen eventueller weiterer Schulden sinnvoll sind.

Regelmäßig wenden wir uns zunächst außergerichtlich schriftlich an den säumigen Mieter, gegebenenfalls auch telefonisch. Nicht selten gelingt es uns, die mit dem Vermieter ins Stocken geratenen Gespräche wieder aufzunehmen. Eine Option besteht dann darin, mit dem Schuldner in enger Abstimmung mit Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, deren Einhaltung dann von uns überwacht wird.

Sollte allerdings der Mieter auch weiterhin nicht gesprächsbereit sein, verfolgen wir Ihre offene Forderung weiter. Energisch und konsequent.

II. Gerichtliches Mahnverfahren

Haus & Grund Oldenburg ist registriertes Inkassounternehmen gemäß § 10 RDG. Wir sichern Ihren Zahlungsanspruch gegen den säumigen Mieter, indem wir für Sie einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid beantragen.

III. Zwangsvollstreckung

Sobald der gerichtliche Vollstreckungsbescheid vorliegt, leiten wir für Sie die geeigneten und gebotenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Wege. Dafür nutzen wir selbstverständlich alle Möglichkeiten, die erfolgversprechend sind.

Sollte der säumige Mieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Mitwirkung nicht nachkommen, werden wir darauf hinwirken, dass der Schuldner die Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung) abgibt und zu diesem Zweck, sofern erforderlich, auch die Verhaftung des Schuldners in Auftrag geben.

Die Möglichkeit der Pfändung von Lohn und anderweitigem Einkommen, die Kontopfändung und die Sachpfändung werden wir für Sie nutzen und Sie entsprechend beraten.

Sie interessieren sich für den Inkasso-Service von Haus & Grund Oldenburg?

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Wenden Sie sich dazu einfach telefonisch unter 0441 / 999 20 20 0 oder per Mail an info@hausundgrund-oldenburg.de an unsere Geschäftsstelle.